Zucht
Zuchtrecht
Zuchtrecht
Die Spielregeln
Ein Züchter sollte bei einer Wurfplanung nicht ausschliesslich an die Vermehrung der Rasse denken, sondern was die erhofften Welpen in der Zucht und somit der Rasse weitergeben und verbessern könnten. Um Informationen über das Erbgut der Nachzucht zu bekommen, sollte mit dem einen oder anderen Nachkommen deshalb auch einmal gezüchtet werden.
Die Zucht ist mit viel Aufwand, Kosten, Freude aber auch mit Sorgen verbunden. Manchmal fehlt der nötige Platz damit sich die Welpen bestens entwickeln können. Einige Züchter entscheiden sich nach einem oder mehreren Würfen sich von der Hündin zu trennen und versuchen sie an gute Personen weiterzugeben, wo sie normalerweise den Rest ihres Lebens verbringen darf.
Damit in meinen zukünftigen Würfen nicht alle Nachkommen nach einer gewissen Zeit kastriert oder in einer guten Familie untertauchen, möchte ich heute auf das Zuchtrecht aufmerksam machen. Damit ist gemeint, dass die eine oder andere Hündin im Zuchtrecht abgegeben werden kann oder der eine oder andere Rüde als Deckrüde abgegeben werden kann.
Dazu braucht es verantwortungsvolle Menschen und gegenseitiges Vertrauen. Eine solche Hündin muss von Zeit zu Zeit zu mir in die Ferien kommen und seien es nur 3 Tage, damit sie sich immer noch bei mir zu Hause fühlt. Sie muss eine Zuchtzulassung (Ankörung, Verhaltenstest und Spurtlautprüfung) durchlaufen, dies in einem gegebenen Zeitrahmen. Das Einverständnis, sich von der Hündin ca. 11 Wochen zu trennen (einige Tage vor der Geburt bis Abgabe der Welpen) muss vorliegen.
Gemeinsame Zucht für die Zukunft der Rasse
Interessieren Sie sich für die Schweizer Niederlaufhunde und möchten die Qualitäten Ihrer Hündin oder Ihres Rüden in die Zucht einbringen, ohne selbst züchten zu können?
Genau solche engagierten Hundebesitzer suche ich. Die Zusammenarbeit zwischen Züchter und Hundebesitzer wird in einem detaillierten Vertrag geregelt. Dieser umfasst wichtige Punkte wie die Anforderungen zur Zuchtzulassung, den Zeitpunkt des Deckens und Wölfens, die Auswahl des Deckrüden (mit Zustimmung des Zuchtwarts), die Verteilung der Verantwortung sowie die Rückvergütung eines Teils des Welpenpreises nach dem ersten Wurf.
Engagement für den Erhalt von Schweizer Hunderassen
Die Schweiz beheimatet sieben Hunderassen von kultureller Bedeutung, darunter die dreifarbigen Sennenhunde (Berner, Grosser Schweizer, Appenzeller und Entlebucher Sennenhund), den St. Bernhardshund sowie die Lauf- und Niederlaufhunde (Schwyzer, Berner, Jura und Luzerner). Besonders bei den Niederlaufhunden ist die Zuchtbasis oft schmal, was das Risiko birgt, dass diese wertvollen Rassen verloren gehen.
Aus tiefer Überzeugung und mit grosser Leidenschaft setze ich mich für die Zucht von Schweizer Niederlaufhunden ein.